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Zeitlimit für die Einladung zur Eigentümerversammlung

Zwischen Einladung zur Eigentümerversammlung und Abhaltung der Eigentümerversammlung muss mindestens eine 14-tägige Frist zur Vorbereitung eingehalten werden. Diese dient der Meinungsbildung zu den in der Tagesordnung genannten Themen. Sollte die Frist kürzer sein und es zur Fassung von Mehrheitsbeschlüssen in der Eigentümerversammlung kommen, könnten diese Beschlüsse aus formellen Gründen angefochten werden. Das hat innerhalb eines Monats ab Verlautbarung beim zuständigen Bezirksgericht zu erfolgen, wenn formelle Gründe geltend gemacht werden.

https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/darf-die-hausverwaltung-das-gehalt-des-hausbesorgers-erhoehen/294.010.529

 

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