Lohn des Hausbetreuers
In bin Wohnungseigentümerin in einer Anlage mit 180 Einheiten. Wir haben eine Hausbesorgerin, die 30 Stunden beschäftigt war. Aufgrund einiger Unstimmigkeiten hat sie angekündigt, das Dienstverhältnis zu kündigen. Um das zu verhindern, bietet ihr die Hausverwaltung einen 40-Stunden-Vertrag an, in dem derselbe Leistungsumfang definiert ist, aber die Bezahlung eine höhere ist. Darf die Verwaltung das?
Grundsätzlich ist die Beauftragung der Hausreinigung und -betreuung eine Sache der ordentlichen Verwaltung und der Verwalter ist daher berechtigt ohne Mehrheitsbeschluss derartige Aufträge zu vergeben. Der Verwalter ist aber verpflichtet, die Interessen sämtlicher Miteigentümer zu wahren und auch im Sinne der Sparsamkeit mit den Geldern der Miteigentümer umzugehen. Wenn für dieselbe Leistung mehr Honorar bezahlt wird, muss die Verwaltung begründen können, dass ihre Tätigkeit trotzdem die Interessen der Miteigentümer wahrt. Sollte sich herausgestellt haben, dass der Leistungsumfang in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht bewältigt werden kann, ist eine Erhöhung an der Stundenanzahl mit Erhöhung des Honorars wohl gerechtfertigt.
Viele Eigentümer von Wohnanlagen werden es nie kappieren das sie abgezockt werden…und sagt viel über deren Hausverstand aus!! Solange diese noch Futter für Ihren Vogel,Hund, Hamster und Katz haben, sie mit den Hund 2x um die Anlage gehen können, sind sie schon zufrieden und glücklich! Nicht umsonst hat die ATV Serie „Wir leben im Gemeindebau“ so einen Erfolg, für viele das Spiegelbild von Wohnanlagen……. http://atv.at/wir-leben-im-gemeindebau-staffel-1/
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Hallo zusammen,
herzlichen Dank für diesen spannenden und informativen Beitrag zum Thema Hausbetreuerentgelts. Ich kenne mich auf dem Gebiet der Hausbetreuung bereits sehr gut aus, bezüglich dieser Thematik müsste ich mich allerdings auch erst einmal belesen. Auf der folgenden Webseite habe ich weitere Informationen gefunden: http://www.simacek.com/at/de/services/reinigung/hausbetreuung.html
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Hallo zusammen,
auf der Suche nach einer Hausbetreuung bin ich auf diesen Beitrag gestoßen. Das Hausbetreuerentgelt unterschiedet sich unter Umständen enorm und es fällt mir sehr schwer abzuschätzen, welcher Preis gerechtfertigt ist. Ich bin wie ihr der Meinung, dass die Höhe des Entgelts von der Verwaltung begründet werden muss und stets im Interesse der Eigentümer stehen muss.
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Ja Frau Seibel, da haben Sie vollkommen Recht, die Hausverwaltung muss stets im Interesse der Eigentümer arbeiten, was aber, wenn diese es nicht macht? Ist so ähnlich wie in einer Ehe, verheiratet ist man schnell, aber oft sieht Mann / Frau erst danach was für ein Goldstück Er / Sie da hat, wenn es zur Trennung kommt, folgt meistens der berühmte Rosenkrieg……ausgenommen Sie haben einen guten Ehevertrag. Die Wohnanlage Ulmgasse hat einen solchen „Ehevertrag“ mit Hilfe der AK Graz ausgearbeitet , dieser wurde jedoch inklusive Verwalter in die Wüste geschickt…..
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