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Zuschüsse bei Asbestsanierung in Deutschland

Mit den ersten warmen Sommertagen denken viele Hausbesitzer wieder an den Hausputz der Außenbereiche. Wer mit Besen oder Hochdruckreiniger dabei asbesthaltige Faserzementplatten säubern möchte lebt nicht nur gefährlich, sondern macht sich sogar strafbar.

„Finger weg vom Asbestdach“ raten eindringlich die Experten. Denn falls sich Fasern aus einer verwitterten Zementstruktur lösen und in die Atemluft gelangen, steigt das Gesundheitsrisiko: Einmal in der Lunge angekommen sind feinste Asbestfasern verantwortlich für oft tödliche endende Krankheiten wie Asbestose oder Krebs.

Das Bayerische Umwelt- und Verbraucherministerium warnt auf seinem Verbraucherportal eindringlich vor dem sorglosen Umgang mit Asbest im und am Haus: „Jegliche mechanische Bearbeitung wie brechen, schneiden oder sägen ist genauso verboten wie das Säubern von asbesthaltigen Dächern und Fassaden mit Bürsten oder Hochdruckreinigern“. Selbst das Überdecken mit anderen Baustoffen, die Montage von Solar- oder Photovoltaikanlagen auf Asbestdächern wie das Wiederverwenden oder Verschenken ausgedienter Platten sei strafbar. Nicht einmal Holzstapel dürften damit abgedeckt werden.

Unwissenheit schützt dabei vor Bußgeld nicht: In der Nähe von Hamburg holte die Polizei einen 82-jährigen von seinem Garagendach, weil er die asbesthaltigen Faserzementplatten mit dem Hochdruckreiniger säubern wollte. Den Fall werteten die Ermittler als Straftat.

Asbestfasern wurden bis in die 90er Jahre in vielen Bauprodukten eingesetzt, die zunehmend in ein kritisches Alter kommen. Gefahr lauert dabei vor allem auf mehreren Hunderttausend Dächern, die bis 1991 mit asbesthaltigen Faser- und Wellzementplatten gedeckt werden durften. Danach wurde Asbest in Europa verboten. Dennoch gehen Fachleute davon aus, dass allein in Deutschland noch 35 Millionen Tonnen asbesthaltiges Material verbaut sind, von denen derzeit jährlich nur 35 000 Tonnen entsorgt werden.

Brisant werden Dächer aus asbesthaltigem Faserzement dann, wenn sie verwittern, brechen oder bearbeitet werden. Sowohl für einen fachgerechten Abriss und die gewissenhafte Entsorgung als auch für die Sanierung können Hausbesitzer eine Kombination verschiedener Fördermaßnahmen nutzen. Neben Kommunen, Ländern und dem Bund stellt zur Zeit auch einer der renommiertesten Produzenten von Naturschiefer Fördergeld beim Austausch von Asbestdächern, die seit den Nachkriegsjahren Schiefer als künstliche preiswerte Alternative imitieren sollten, bereit.

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-06/40906686-asbesteindeckungen-reinigen-verboten-was-hausbesitzer-unbedingt-beachten-muessen-umweltministerium-keine-fasern-freisetzen-unwissenheit-schuetzt-007.htm

 

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