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Für Vermieter: Welche Werbungskosten abzugsfähig sind

Im Jahr der Bezahlung sofort abzugsfähig sind vor allem

■■ Zinsen und Kosten für die Finanzierung von Krediten zur Finanzierung der Immobilie. Nicht jedoch die Kredittilgungsraten an sich.
■■ Kosten für steuerliche und rechtliche Beratung, sofern diese in keinem Zusammenhang mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie stehen.
■■ Betriebskosten wie Versicherung, Rauchfangkehrer, Wasser, Müll, Hausbesorger, Grundsteuer oder Honorare für die Hausverwaltung: sie können – ebenso wie Betriebskosteneinnahmen – wahlweise als durchlaufende Posten behandelt werden.
■■ Maklergebühren, soweit sie im Zusammenhang mit der Vermietung stehen.

Vorauszahlungen für Beratungen, Bürgschaften, Fremdmittel, Garantien, Mieten, Treuhandverwaltung, Vermittlungsgebühren, Vertriebs- und Verwaltungskosten können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden, müssen allerdings auf den Zeitraum der Vorauszahlung verteilt werden, außer diese betreffen das laufende und das folgende Jahr..

Wer eine Vorsorgewohnung kauft, ist meist nicht „Bauherr“, sondern schafft eine in Bau befindliche oder bereits bestehende Wohnung an. Die dabei anfallenden Kosten müssen daher in der Regel als Anschaffungsnebenkosten über die Nutzungsdauer der Immobilie abgeschrieben werden. Der Erwerber einer Vorsorgewohnung kann daher die Werbungskosten dafür nur noch in äußerst wenigen Fällen sofort abziehen, etwa Geldbeschaffungskosten für einen Anschaffungskredit oder die Maklerprovision für die Mietersuche.

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https://www.trend.at/branchen/steuern/fuer-vermieter-welche-werbungskosten-8099901

 

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