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Strom/Elektrizitätsdiebstahl

Im Keller unserer Wohnhausanlage habe ich bei einem Abteil bemerkt, dass ein Kühlschrank direkt an einer Stromleitung angeschlossen ist und dies ist nicht erlaubt. Wie kann ich als Mieter tätig werden?

Strom/Elektrizitätsdiebstahl (§ 132 StGB Entziehung von Energie) ist zunächst ein strafrechtliches Delikt, von der Höhe des Schadens hängt das Strafausmaß ab: diese Straftat wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen , bei einem Schadenswert von über 5000 Euro mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Wer Energie im Wert von über 300.000 Euro entzieht, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Informieren Sie die zuständige Hausverwaltung von der Sachlage, diese wird den konkreten Sachverhalt prüfen.

https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/laute-musik-vom-nachbarn-was-tun/212.387.477

 

Ein Kommentar zu Strom/Elektrizitätsdiebstahl

  1. Elster Vogel // 2. Februar 2018 um 8:57 // Antworten

    Ja und wie ist dies bei Garagen welche in der Gemeinschaft Ulmgasse Garagen stehen? Ich habe es gerne warm in der früh wenn ich mit dem Auto zur Arbeit fahre, ein Heizkörper ist da eine tolle Sache….Im Sommer ist so ein warmer Schnaps, Wein auch nichts für mich, also muß ein Kühlschrank her, kommen sowieso nur 1/30 an Stromkosten auf mich zu. Welcome on my „Schließlich habe ich nichts zu verschenken“ & „Geiz ist geil“ world 🙂

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