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Wenn der “gekaufte” Beirat den Miteigentümern in den Rücken fällt und den unseriösen Hausverwalter unterstützt…

Auf die Bitte eines gehbehinderten, über 90 Jahre alten, aber trotzdem interessierten Miteigentümers um Zusendung des Verwaltervertrags, antwortet der WEG-Hausverwalter mit einer “Musterantwort”:

“Sehr geehrte/r Eigentümer/in,
bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass gemäß Wohnungseigentumsgesetz und entsprechender Rechtsprechung kein Anspruch auf Übersendung von Verwaltungsunterlagen besteht. Nach entsprechender Terminabsprache, können Sie jedoch von Ihrem Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen Gebrauch machen.
Zwecks Terminvereinbarung setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen, “

Es werden daraufhin alle Hebel in Bewegung gebracht wurden, um diesem betagten Miteigentümer doch noch die gewünschten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Endlich gelingt es über den Verwaltungsbeirat, der mit Lügen und Unkorrektheiten die Wahl dieses unseriösen Verwalters vorbereitet hatte, eine Kopie des gewünschten Verwaltervertrags zu erhalten.
Doch dieser Beirat, im Vorfeld der Verwalter-Neuwahl vom aktuellen Verwalter “gekauft” und seitdem Sprachrohr des Hausverwalters, unterstützt letzteren, indem er mitteilt:

“Guten Tag…,
anbei die zugesagte Kopie des Verwaltervertrags mit dem erneuten Hinweis darauf, dass das Wohnungseigentumsgesetz eine Verteilung des Vertrags an alle Eigentümer nicht vorsieht. Die HV [Hausverwaltung] schliesst den Vertrag mit der WEG als solches ab und nicht mit den einzelnen Eigentümern.
Auch wenn es für Sie bequemer ist, dies ist nicht der korrekte Weg!
MfG …..”

Ganz klar, schreibt er brav genau den Text, den der Verwalter ihm zuvor diktiert hat.

Doch statt die Interessen seiner Miteigentümer zu vertreten, unterstützt dieser Beirat den Verwalter in jeglicher Hinsicht.
So blindergeben ist man nur, wenn man sich in der Pflicht fühlt.
Und dies ist meist der Fall, wenn Geld oder Naturalien fließen.

Empfohlene Maßnahmen:
gefügige, gekaufte Verwaltungsbeiräte sind der WEG nicht von Nutzen – es ist das Gegenteil der Fall.
Bei Verdacht der Käuflichkeit, Korruption, nicht nachvollziehbarer Parteinahme für den Verwalter oder gegen die Interessen der Eigentümer sofort abwählen!

http://www.hausverwaltercheck.com/wenn-der-gekaufte-beirat-den-unserioesen-hausverwalter-unterstuetzt/

 

Ein Kommentar zu Wenn der “gekaufte” Beirat den Miteigentümern in den Rücken fällt und den unseriösen Hausverwalter unterstützt…

  1. Frage wann wählt ihr „EURE“ Hausverwaltung ab?

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