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Kündigung durch den Hausverwalter

Gestaltet sich die Zusammenarbeit mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Weise, die für Sie als Verwalter unzumutbar wird, so sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht eine Amtsniederlegung anbieten. Durch solch eine Maßnahme demonstrieren Sie, dass Sie Herr des Verfahrens sind und es Ihnen nicht zumutbar ist, mit der Gemeinschaft weiter zusammen zu arbeiten.

Bei der Amtsniederlegung müssen eventuelle Kündigungszeiten des Verwaltervertrags berücksichtigt werden.

Alternativ können Sie auch eine einvernehmliche Regelung über das Ende der Tätigkeit finden… Die Eigentümer haben dann Gelegenheit, bis zu Ihrem Ausscheiden einen neuen Verwalter zu bestellen. Ein derartiges Entgegenkommen hilft, eine zusätzliche Eigentümerversammlung und einen kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden.

Marc Popp, Norbert Deul: Das Verwalter-Praxishandbuch. Von der Eigentümerversammlung bis zum Verwaltervertrag. München: Haufe 2007, S. 52 ff.

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