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Erhaltungspflichten des Wohnungseigentümers

(§ 16 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz)
Der Wohnungseigentümer hat das Wohnungseigentumsobjekt und die dafür bestimmten Einrichtungen insbesondere Wasserleitungs-, Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Beheizungs- und sanitäre Anlagen auf seine Kosten so zu warten und in Stand zu halten, dass den anderen Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst.

In den Wohnungseigentumsobjekten ist die Hausgemeinschaft (Hausverwaltung) nur zur Behebung ernster Schäden des Hauses verpflichtet. (Risse im Mauerwerk auf Grund statischer Mängel, Gefahr für Leben auf Grund mangelhafter elektrischer Leitungen in der Wohnung).

Balkontüren, Fenster, Jalousien und Rollos:
Das Einstellen der Fenster und Türen ist ebenso Aufgabe des Wohnungseigentümers. Um die Gangbarkeit der Scharniere zu gewährleisten, ist ein regelmäßiges Einsprühen der beweglichen Teile mit entsprechenden Schmiermitteln  (z.B.: WD 40, EVVA – Multispray u. a.) unabdingbar. Als Schmiermittel dürfen dabei nur „harz- und säurefreie Öle“ verwendet werden. Die Gummidichtungen sind ebenfalls mindestens zweimal jährlich mit entsprechenden Mitteln (Autopflegemittel verwenden) einzulassen, um ein Verspröden und Verhärten der Dichtungen zu vermeiden. Dies betrifft ebenso die Jalousien und Rollos. Diese dürfen jedoch nur mit fettfreien Schmiermitteln (z.B.: mit Silikonspray und speziellen Industriesprays) gewartet werden.

Heizungsanlage:
Warten Sie die Heizkörperventile. Außerhalb der Heizperiode sind diese zu öffnen um das Steckenbleiben zu verhindern. Bei Beginn der Heizperiode lassen sich Ventile oft nicht mehr öffnen und müssen getauscht werden. Bei Thermostatventilen kann der Schiebezapfen hängen bleiben, somit bleibt der Heizkörper kalt. Hier kann in der Regel die Entfernung des Thermostatkopfes und das Herausziehen des Schiebezapfens am Ventil mit der „Kombizange“ den Einsatz eines Installateurs  vermeiden.

Elektroinstallationen:
Der Prüfknopf bei den Fehlerstromschutzschaltern ist einmal monatlich zu betätigen. Ansonsten könnte dieser im Anlassfall hängen blieben und zu Personenschäden führen. …

Sat-Anlagen:
Dürfen nur nach Zustimmung aller Wohnungseigentümer an allgemeinen Teilen der Liegenschaft installiert werden. Möglicherweise ist auch die Zustimmung der Baubehörde erforderlich. Eine solche Anlage ist an die bestehende Blitzschutzanlage fachgerecht anzuschließen.

Wohnungssprechstelle:
Diese ist bei einem eventuellem Defekt vom Wohnungseigentümer selbst reparieren oder tauschen zu lassen.

Druckschläuche:
Waschmaschinen und Geschirrspüler, auch WC-Panzerschläuche sind von einer Fachfirma regelmäßig prüfen zu lassen.
Badewannen/Duschtassen sowie Anschlussfugen/Silikonfugen sind regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen und bei Bedarf zu erneuern.

Wohnungs- und Postkastenzylinder:
Die Wartung kann ebenfalls mit einem EVVA-Multispray erfolgen. Bei Defekt ist dieser auf eigene Kosten zu tauschen.

Abwesenheit:
Bei längerer Abwesenheit ist die Wohnungsabsperrung für die Wasserzufuhr abzudrehen. Sollte dies nicht erfolgen kann bei einem Rohrbruch die Versicherung Regressansprüche an den Wohnungseigentümer stellen.

http://www.arenaimmobilien.at/insider-tipps-single/article/erhaltungspflicht-des-wohnungseigentuemers.html

ZEITPLAN:

Monatliche Wartung:
Thermostatventile an den Heizkörpern komplett auf und zu drehen, damit sie leicht bedienbar  und nicht stecken bleiben.
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3-monatige Wartung:
Filter im Ventilator im WC und Bad reinigen
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4-monatige Wartung:
Alle Fenster und Türbeschläge schmieren
Bei Heizkörperventilen auf das Zäpfchen einen Tropfen Nähmaschinenöl geben und mehrmals auf und zu drehen
FI (Fehlerstromschutzschalter) prüfen – aus und wieder einschalten.
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2x pro Jahr:
Wohnungsabsperrventile komplett zu und wieder aufdrehen, dann  1/2 Drehung wieder zu drehen, damit sie bedienbar bleiben
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Jährliche Wartung:
Schlösser schmieren mit Fett
Zylinder schmieren (mit Graphit – KEIN Öl)
Alle Sicherungen aus und wieder einschalten
Küchenabläufe, Siphone bei Dusche, Wanne, Waschtisch und Küchen  mit Abflußreiniger reinigen, wenn keiner vorhanden ist, ca. 10 Liter kochend heißes Wasser hineingießen (bei starker Fettbelastung öfter)
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Frühjahr
Nach Abdrehen der Heizung alle Heizkörperventile komplett aufdrehen (verhindert verkleben)
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Abläufe
In die Küchenabläufe darf KEIN FETT geschüttet werden. Auch Reis und sonstige Speisereste haben im Ablauf nichts verloren. Kaufen sie sich ein einfaches Sieb für den Ablauf (Baumarkt) damit diese Reste nicht irrtümlich in den Ablauf gelangen … Fette und Speisereste verkleben die Leitungen. Verstopfungen sind die Folge.
Wenn sie das Gefühl haben, dass der Ablauf nicht mehr ordentlich geht, prüfen sie ob der Siphon verlegt ist. … Schrauben sie den Siphon vorsichtig ab (immer gegen den Uhrzeigersinn) zerlegen sie ihn, reinigen sie ihn und bauen ihn wieder zusammen. Bitte beachten Sie, dass die Dichtungen wieder ordentlich eingelegt sein müssen, da sonst Wasser austritt.
Dies gilt auch für die Badewanne und Dusche. Für diese Abläufe gibt es Plastikeinsätze, damit nicht Haare in den Siphon gelangen.
Auch unter der Badewanne und Dusche ist so ein Siphon. Damit sie dazu können ist in den Fliesen meist ein Hahntürchen eingebaut. Dieses muss heruntergeschraubt werden. Sehen sie kein Hahntürchen ist wahrscheinlich ein Fliesentürchen eingebaut.

In das WC dürfen KEINE Gegenstände geworfen werden, ausgenommen WC Papier. Immer wieder werden Leitungen durch Gegenstände wie Strumpfhosen, Putzfetzen, Wischtücher, Kondome, Tampons, Binden , Katzenstreu oder Tierpellets usw verlegt. Die Behebung dieser Verstopfungen ist teuer und kann ihnen viel Geld kosten.  Derartige Dinge gehören in den Hausmüll.
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Umfangreiche Informationen im „NutzerInnenhandbuch“ hrsg von der GWS (Gemeinnützige Alpenländische Gesellschaft für Wohnungsbau und Siedlungswesen m.b.H.):
http://www.gws-wohnen.at/cms.php?pageName=15

 

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