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Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft

Der ÖVI ist die größte freiwillige und unabhängige Vereinigung der besten Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger und Immobiliensachverständigen des Landes.

Bereits seit 1979 setzt sich der Verband erfolgreich für die Interessen der Branche ein und ist in Fragen der Interessenvertretung, politischen Meinungsbildung und der beruflichen Qualifikation Ansprechpartner der Politik und der Medien.

Die Ansprüche des Verbandes an sich selbst sind ebenso hoch gesteckt, wie die Erwartungen an seine Mitglieder.

ÖVI Unternehmen unterwerfen sich einem Ehrenkodex, der über die gesetzlichen Standesregeln weit hinausgeht.

Durch die Präsenz des Verbandes wird diese Qualität der ÖVI-Mitgliedsbetriebe transportiert – gegenüber einer breiten Öffentlichkeit und damit auch Kunden gegenüber. Als Qualitätsverband achten wir aber auch darauf, dass unsere Mitglieder ihren im Ehrenkodex verankerten Pflichten nachkommen.

http://www.ovi.at/de/verband/Mitgliedschaft/mitgliedschaft.php

Der Ehrenkodex

Das Bekenntnis zum ÖVI-Ehrenkodex bedeutet besondere Kundenorientierung, hohe Kompetenz und konsequente Weiterbildung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter, höchste Seriosität und Transparenz sowie Bereitschaft zu konstruktiven Kollegenkontakten.

Der ÖVI-Immobilientreuhänder versteht sich als Immobilienmanager im Spannungsfeld zwischen optimaler Planung, Errichtung und Bewirtschaftung einer Immobilie aus Sicht des Investors einerseits und der höchstmöglichen Nutzerzufriedenheit andererseits und bedient sich der jeweils modernsten Instrumente, z.B. Facility Management, Total Quality Management, etc.


2.3. Der ÖVI-Immobilienverwalter

2.3.1. Kundenorientierte Betreuung der Eigentümer und Mieter
Der ÖVI-Immobilienverwalter verpflichtet sich zu rechtzeitiger und umfassender Information über alle relevanten Belange, die das verwaltete Objekt betreffen, und sichert rasches Handeln bei beanstandeten Problemen von Eigentümern oder Mietern zu. Auf Basis einer laufenden Kontrolle konzipiert er die für die Wertsicherung bzw. Wertsteigerung erforderlichen Maßnahmen.

2.3.2. Transparente und umfassende Abrechnungen
Der ÖVI-Immobilienverwalter garantiert Offenheit durch transparente und umfassende Abrechnungen gegenüber den Auftraggebern unter gleichzeitiger Wahrung der Verschwiegenheitspflicht als Treuhänder.
ÖVI Verwalter übermitteln gemeinsam mit der Jahresabrechnung gem. § 34 WEG eine Aufstellung, in der die Salden der Liegenschaft und eine Übersicht der Stände der Geld- bzw. Festgeldkonten zum Stichtag 31.12. des betreffenden Jahres gegenübergestellt werden sowie eine Kopie der bezughabenden Kontoauszüge.*
Empfohlen wird die Verwendung des ÖVI-Musterformulars.

2.3.3. Rasche Übergabe bei Beendigung eines Auftragsverhältnisses
Der ÖVI-Immobilienverwalter verpflichtet sich zur raschen Übergabe aller relevanten Dokumente, Abrechnungen, Belege und Unterlagen sowie sonstiger wichtiger Informationen an den Auftraggeber oder Verwalterkollegen bei Beendigung eines Auftragsverhältnisses.
*geltend ab der Abrechnungsperiode 2008

  1. ÖVI – Clearingverfahren
    Jedes ÖVI-Mitglied leistet einen aktiven Beitrag zur Konfliktlösung, wenn eine Beschwerde von einem Kunden oder Kollegen an den Verband herangetragen wird und unterwirft sich dem in §§ 21 a ff der Statuten geregelten Clearingverfahren: Das Mitglied ist verpflichtet, binnen angemessener Zeit, längstens jedoch vier Wochen, eine qualifizierte, auf die konkreten Problemstellungen eingehende, schriftliche Stellungnahme abzugeben. Bei Gefahr in Verzug kann auch eine kürzere Frist als angemessen vorgegeben werden. Darüber hinaus erklärt sich das Mitglied bereit, an einem klärenden Gespräch aller Beteiligten, auch unter Beiziehung eines vom ÖVI als Mediator namhaft gemachten Dritten, teilzunehmen.

  2. Sanktionen
    Ein nachhaltiger Verstoß gegen die in 1. bis 3. genannten Verpflichtungen stellt einen Ausschlussgrund wegen vereinsschädigenden Verhaltens gemäß § 7 der ÖVI Statuten dar.

http://www.ovi.at/de/verband/Mitgliedschaft/Ehrenkodex.php

Wohnungseigentumsgemeinschaften, deren Hausverwaltung hier Mitglied ist, können sich folglich bei Problemen direkt an den ÖVI wenden. http://www.ovi.at/de/verband-rd/suchergebnis.php?we_lv_search_suche=

Ein Kommentar zu Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft

  1. AHAAAAA und da ist die Hausverwalting OGRIS in Kärnten Mitglied?? Ehrlich gesagt, ich halte von solchen „Gütesiegel“ nichts….!! Gibt es einen Hausverwalter welcher nicht in diesem Verband ist?? Nehme mal an unser Ex-Verwalter Gombocz ist auch Mitglied…..:-) – Naja, es kommt in den besten Ehen vor das die-der EX noch das harmlosere Übel war…..

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