Betriebskosten: Gemeinschaftsanlagen
Dazu zählen z. B. Waschküche, Sauna, Solarium. Bei manchen Wohnanlagen werden diese Kosten gesondert erfasst, da nur dann eine zumindest erzielbare kostenneutrale Gegenüberstellung zu den Einnahmen möglich ist.
Kontrolliert werden sollte immer, ob die für die Gemeinschaftsanlagen erzielten Einnahmen die Ausgaben für Strom, Wasser, Heizung sowie Reinigung und Reparaturen decken. Wird eine Kostendeckung nicht erreicht, ist eine Anpassung der Gebühren zu empfehlen.
Abrechnung von Gemeinschaftsanlagen:
http://stingl.com/wp-content/uploads/2014/06/WEG-Waschküchenverrechnung_USt.pdf
http://stingl.com/wp-content/uploads/2014/03/Eigentumsgemeinschaften-und-Umsatzsteuer.pdf
In der Wohnanlage Ulmgasse sind die Waschküchen – vor allem wegen des vorhandenen Sparbuchs – derzeit noch kostendeckend im Gegenteil zu den Saunen, wo die Kosten für die Betreibung (vor allem Reinigungskosten) um ein Vielfaches die Einnahmen übersteigen.
Die Waschküche zeigt sogar ein tolles Guthaben auf (dieses Guthaben wird auch nur von den Benützern der Waschküche aufgebaut ) da würden sich alle anderen „Abteilungen“ der Wohnanlage Ulmgasse die Finger schlecken! Aber da geht es auch nicht so einfach das Geld zu verbrennen, obwohl der Standard 4 Maschinen sind, werden hier nur 3 eingesetzt statt den Benützern mehr Komfort zu bieten wird das Geld „Ertragsreich“ angelegt, wie Ertragsreich das können sich die Benützer der ´Waschküche vorstellen -Grrrrrr !!! Ps.: Ob der Hausbesorger noch immer für 4 Maschinen Reinigungsgebühr bekommt, obwohl nur 3 zum reinigen sind, entzieht sich mangels Unterlagen Erhalt seitens der HV, meinen Kenntnissen……
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