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Wasserschaden: Was die Versicherung zahlt

Haushaltsversicherung deckt nur Leitungswasserschäden

Bei Wasserschäden, die den Hausrat betreffen, kommt die Haushaltsversicherung auf. Abgedeckt sind davon zerstörte Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände, vorausgesetzt, der Wasserschaden ist durch eine defekte Leitung entstanden. „Die Haushaltsversicherung kommt nur für Schäden auf, die den Austritt von Leitungswasser verursachen. Also auch, wenn die Waschmaschine ausläuft oder die Abwasserrohre undicht sind. Schäden durch Überschwemmungen oder ein undichtes Aquarium werden nicht von der einfachen Haushaltsversicherung getragen“, erklärt Zagler. Eine so genannte Elementarversicherung, die erweiterte Form der Haushaltsversicherung, übernimmt auch Kosten, die durch Überschwemmungen und andere Umwelteinflüsse entstanden sind.

Haftpflicht: Die wichtigste Absicherung bei Wasserschäden

Wenn Ihr Wasserschaden eine Wohnung betrifft, die unter der eigenen liegt, kommt die Haftpflichtversicherung zum Tragen. Sie ist neben der Haushaltsversicherung die wichtigste Absicherung bei Wasserschäden. „Ein großer Wasserschaden kann schnell für Wasserflecken in benachbarten, insbesondere darunterliegenden Wohnungen sorgen“, so Zagler.

Gebäudeversicherung für gröbere Schäden

Wenn der Wasserschaden Teile des Gebäudes betrifft, greift schließlich die Gebäudeversicherung. Das gilt auch für fest installierte Gebäudeteile wie sanitäre Anlagen, die durch die Haushaltsversicherung nicht abgedeckt sind. Voraussetzung dafür ist, dass das Gebäude auch tatsächlich genutzt wird und nicht leer steht. „Die Gebäudeversicherung ist zwar nicht verpflichtend, aber sinnvoll. Im Ernstfall gegen Elementarschäden durch Brand und Wasser versichert zu sein, kann im späteren Ernstfall viel Ärger ersparen“, weiß Martin Zagler aus Erfahrung.

Bei Vorsatz keine Zahlung!

In allen Fällen gilt: Die Versicherung kommt nur dann auf, wenn der Wasserschaden nicht vorsätzlich hervorgerufen wurde. Des Weiteren ist zu beachten, dass die oben genannten Versicherungsmodelle für Privathaushalte gelten – bei gewerblich genutzten Immobilien sollten sich Immobilienbesitzer über notwendige Versicherungen und etwaige Auflagen für die Versicherung von Wasserschäden informieren. Schnelles Handeln im Falle eines Wasserschadens ist unerlässlich, da die Schäden in Folge zu Schimmelbildung führen können. Durch die Sanierung von Schäden durch Schimmelbefall kommen wieder Mehrkosten auf, die durch rechtzeitiges Handeln vermieden werden können.

https://www.wohnnet.at/finanzieren/versicherung/wasserschaden-versicherung-schutz-40536581

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