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ORF-Gebühr GIS

Wann muss ich GIS zahlen?

Wer ein betriebsbereites stationäres Radio- oder Fernsehgerät zu Hause hat, muss der GIS Beiträge zahlen – also Programmentgelt, Abgaben und Gebühren. Wenn man in dieser Gegend über Antenne TV- oder Radiosignale empfangen kann, dann hat man laut Gesetz eine „unverzügliche“ Meldepflicht.

Muss ich GIS zahlen, wenn ich mir Sendungen des ORF über die TVthek oder auf ORF.at ansehe?

Nein. Laut dem geltenden ORF-Gesetz muss man nur für Rundfunkempfang Gebühren zahlen – egal ob über Kabel, Satellit oder Antenne. Der Verwaltungsgerichtshof hat 2015 ausdrücklich festgestellt, dass Streaming nicht unter Rundfunkempfang fällt. TV-Karten am PC oder Laptop allerdings machen den Computer zur „Rundfunkempfangseinrichtung“ – für die GIS fällig wird.

Wann kann ich mich von der GIS befreien lassen?

Bei körperlicher oder sozialer Bedürftigkeit. Genauer gesagt: Menschen, die Arbeitslosengeld oder -beihilfen beziehen. Menschen, die Beihilfen zum Kinderbetreuungsgeld bekommen. Sozial hilfsbedürftige Menschen, die etwa Mindestsicherung, Grundversorgung oder Studienbeihilfe beziehen, die Zivildienst leisten oder von Rezeptgebühren befreit sind. Ebenso Gehörlose und Menschen mit schwerer Hörbehinderung, Bezieher von Pflegegeld und Pensionisten. Aber alle unter einer Grundbedingung: Ein Single darf – Stand Herbst 2018 – für eine Befreiung netto höchstens 1.018,55 Euro pro Monat verdienen, ein Zweipersonenhaushalt höchstens 1.527,14 Euro, für jede weitere Person im Haushalt 157,16 Euro mehr. Und all das ist der GIS nachzuweisen – welche Bestätigungen die GIS dafür verlangt, steht hier: gis.at/befreien

Wie hoch sind die GIS-Gebühren?

Das kommt darauf an, wo man wohnt. An den ORF (beziehungsweise seine Gebühreninkassofirma GIS) gehen in jedem Bundesland 17,21 Euro – das sogenannte Programmentgelt. Dazu kommen Steuern und Bundesabgaben etwa für Kunstförderung, zusammen 3,72 Euro. Und ziemlich unterschiedliche Landesabgaben – von 2,80 Euro im Burgenland bis 5,80 in der Steiermark. Nur Oberösterreich und Vorarlberg verzichten auf Landesabgaben auf die GIS. Dort fallen pro Monat 20,93 Euro an – in Wien und Niederösterreich aber 26,33 und in der Steiermark sogar 26,73 Euro. Das ist die sogenannte Kombigebühr für TV und Radio.

Gibt es auch günstigere GIS-Tarife?

Die GIS – offiziell die Abkürzung für Gebühren-Info-Service – gibt es auch billiger: Für alleinige Radionutzung ohne TV verrechnet die ORF-Tochter zwischen 5,90 Euro in Oberösterreich und Vorarlberg und 7,50 Euro in der Steiermark pro Monat.

….

Wie kann ich die GIS-Gebühren umgehen?

Kein betriebsbereites TV- oder Radiogerät in der Wohnung, keine Zahlungspflicht gegenüber der GIS. TV- und Radioprogramme, wenn gewünscht, bis zu einer Gesetzesänderung online streamen – ohne TV-Karte. Oder glaubwürdig verneinen, dass man solche Geräte zu Hause hat, wenn einer der freundlichen Herren der GIS an der Tür klingelt. Die GIS hat Zugriff auf die amtlichen Meldedaten, aber – Korrektur* – nicht auf die Daten von Kabelbetreiber.

Was darf die GIS?

Die GIS und ihre Mitarbeiter dürfen fragen, ob Sie ein empfangsbereites Rundfunkgerät in der Wohnung haben. Sie haben aber kein Recht, die Wohnung zu betreten – es sei denn, Sie bitten sie herein.

Aber: Die GIS kann auch Behörden einschalten, und deren Organe müssen Sie hineinlassen: Die GIS darf auch schriftlich erfragen, ob Sie eine „Rundfunkempfangsanlage“ betreiben. Darüber müssen Sie laut Gesetz wahrheitsgemäß Auskunft geben – Verweigerung ist ebenso strafbar wie falsche Angaben. Hat die GIS Zweifel an ihren Angaben, ersucht sie die Bezirksverwaltungsbehörde um „Nachschau“. Und dieser Magistratsbeamte darf dann auch in die Wohnung. Solche Auskunftsbegehren verschickt die GIS nach eigenen Angaben regelmäßig, „in Einzelfällen“ veranlasst sie auch behördliche „Nachschau“. (Absatz nach Veröffentlichung ergänzt.)

Muss ich GIS-Gebühren für den Zweitwohnsitz bezahlen?

Ja, auch für Zweitwohnsitze sind GIS-Gebühren zu entrichten, wenn dort empfangsbereite Rundfunkgeräte herumstehen. Allerdings gibt es dafür eine Sonderregelung: Für Schrebergarten, Almhütte, Badehäuschen oder andere Zweitwohnsitze kommt man mit vier Monaten GIS-Gebühr pro Jahr durch. Das ist der Mindestwert – die GIS nimmt gerne auch für mehr Monate Gebühren für TV- oder Radioempfang am Zweitwohnsitz.

https://www.derstandard.at/story/2000086693581/wann-gis-zahlen-und-wofuer-14-fragen-und-antworten-zur

Strafe bei Falschmeldung

Sind die gemachten Angaben über den Besitz einer Rundfunkeinrichtung falsch und wird dies durch die GIS bewiesen, so verwirklicht der Wohnungsbesitzer eine sogenannte Verwaltungsübertretung. Diese Verwaltungsübertretung ist mit einer Strafe von knapp über 2000 € beziffert und wird mittels Bescheid zugestellt.

Vorsätzlich zu lügen ist daher kein empfohlenes Mittel, um die Rundfunkgebühren zu umgehen. Vielmehr sollte der Kontakt mit dem Gebühren Information Service gesucht werden und die Möglichkeiten einer Befreiung geklärt werden.

https://www.finanz.at/ratgeber/rundfunkgebuehren-gis/

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