Last News:

Elektrische Anlage: Stromleitungen und FI-Schalter

Die elektrische Anlage des Mietobjekts ist oft Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern. Weist diese einen Mangel auf, kann dies weitreichende Konsequenzen für das Mietverhältnis haben: Nicht nur Erhaltungs- und Schadenersatzansprüche des Mieters kommen in Betracht, sondern es stehen auch eine Mietzinsminderung und eine sofortige Vertragsauflösung durch den Mieter im Raum. Die Anforderungen, denen die elektrische Anlage des Mietobjekts zu genügen hat, werden in der verwaltungsrechtlichen Vorschrift des § 7a Elektrotechnikverordnung 2002 (ETV 2002) konkretisiert. Nach dieser Bestimmung ist seit dem 13.7.2010 bei der Vermietung einer Wohnung sicherzustellen, dass die elektrische Anlage des Mietobjekts den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) entspricht, und es ist ein Fehlerstrom-Schutzschalter („FI-Schalter“) mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA zu installieren.

(Vortrag bei den Österreichischen Wohnrechtstagen am 23. Mai 2019 in der Urania in Wien)

https://mslegal.at/vortragsankuendigung-der-elektrotechnische-mangel-im-bestandrecht/

Elektrotechnikverordnung 2002

§ 7a. Bei Vermietung einer Wohnung gemäß § 2 Abs. 1 MRG, BGBl. Nr. 520/1981 igF, ist sicherzustellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung den Bestimmungen des ETG 1992 entspricht; bei Anlagen, die über keinen Zusatzschutz gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2000-03-01, in der Fassung der Änderungen ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A1:2002-04-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A2:2003-11-01, ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A3:2007-10-01 und ÖVE/ÖNORM E 8001-1/A4: 2009-04-01, verfügen, ist, unbeschadet des vorhandenen Anlagenzustandes, der Schutz von Personen in der elektrischen Anlage durch den Einbau mindestens eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA, unmittelbar vor den in der Wohnung befindlichen Leitungsschutzeinrichtungen, sicherzustellen. Liegt hierüber keine geeignete Dokumentation vor, so kann die Mieterin bzw. der Mieter der Wohnung nicht davon ausgehen, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002002

Elektrotechnikgesetz 1992

§ 4. (1) Auf bestehende elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel, welche nach den zur Zeit ihrer Errichtung oder Herstellung verbindlichen elektrotechnischen Normen und verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumenten errichtet beziehungsweise hergestellt wurden, finden neue verbindlich erklärte elektrotechnische Normen und verbindlich erklärte elektrotechnische Referenzdokumente keine Anwendung. Für diese elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmittel sind die zur Zeit ihrer Errichtung oder Herstellung in Geltung gestandenen verbindlichen elektrotechnischen Normen und verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumente weiter anzuwenden.

(2) Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft kann jedoch generell durch Verordnung oder die Behörde (§ 13) individuell durch Bescheid bestehende elektrische Anlagen oder elektrische Betriebsmittel in den Geltungsbereich neuer verbindlich erklärter rein österreichischer elektrotechnischer Normen und verbindlich erklärter elektrotechnischer Referenzdokumente einbeziehen, wenn

1.durch die Anwendung der neuen verbindlichen rein österreichischen elektrotechnischen Normen und der verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumente erhebliche Missstände beseitigt werden, welche die Sicherheit von Personen oder Sachen, die Betriebs- und Störungssicherheit der elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmittel sowie sonstiger Anlagen in ihrer Umgebung gefährden, oder

2.die Umstellung auf die neuen verbindlichen rein österreichischen elektrotechnischen Normen und die verbindlichen elektrotechnischen Referenzdokumente ohne größere Beeinträchtigung des Betriebes durchgeführt werden kann und die Kosten der Umstellung für die Verpflichteten verhältnismäßig gering sind.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012241

ÖVE/ÖNORM E 8001-1

https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/verbindliche-normen.html

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: