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Kostenvoranschläge

Für Erhaltungsarbeiten, die über die laufende Instandhaltung hinausgehen (das sind solche, die nur in Abständen von mehr als einem Jahr wiederkehren), und für größere Verbesserungsarbeiten muss der Verwalter laut Wohnungseigentumsgesetz (§ 20 Abs. 4) mindestens drei schriftliche und inhaltlich detaillierte Anbote einholen und sie den Wohnungseigentümern vorlegen. Diese Verwalterpflicht ist zwingend und kann auch durch Weisung der Miteigentümer nicht aufgehoben werden. Es ist also nicht so, dass ab einem bestimmten Auftragsvolumen mehrere Kostenvoranschläge nötig sind. Ausschlaggebend ist nur die Art der durchzuführenden Arbeiten. Für „normale“ Erhaltungsarbeiten im Rahmen der ordentlichen Verwaltung besteht diese Pflicht zur Einholung von mindestens drei Anboten nicht.

https://www.konsument.at/cs/Satellite?c=MagazinArtikel&cid=318868323893&d=Touch&pagename=Konsument%2FMagazinArtikel%2FDetail

§ 20 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 2002:

(4) Beabsichtigt der Verwalter den Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit einer Person, die mit ihm durch ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis verbunden ist, so hat er die Wohnungseigentümer auf dieses Naheverhältnis hinzuweisen. Der Verwalter hat für Erhaltungsarbeiten, die über die laufende Instandhaltung hinausgehen, und für größere Verbesserungsarbeiten mindestens drei Angebote einzuholen.

https://www.jusline.at/gesetz/weg/paragraf/20

Ein Kommentar zu Kostenvoranschläge

  1. Eine unseriöse Hausverwaltung kann ganz leicht diese „Kostenvoranschläge“ lenken und trotzdem ihren gewünschten „Kanditaten“ den Auftrag zuschanzen…ZU beachten sind auch korrupte Eigentümer/Hausbesorger welche mit der Verwaltung zusammenarbeiten.
    Das beste Mittel dagegen: der/die Eigentümer lässt/lassen selbst einen Kostenvoranschlag erstellen und reibt ihn den Verwalter unter die Nase und bei mehrmaligen „Verstößen“ jagen die Eigentümer den Verwalter zurück wo er hergekommen ist…..hoffentlich, wenn nicht bekommen sie sowieso die „Endabrechnung“ für ihre Trägheit!!

    Auch die Beiziehung eines Gutachters sei zu empfehlen, jedoch auch dass sichert einen nicht zu 100%ab, auch diese können mit Verwalter und Co zusammenarbeiten, dann wird es doppelt teuer für die Eigentümer, den der Gutachter verlangt auch Geld…… Also Augen auf und seid wachsam….. https://www.123recht.de/forum/baurecht/WEG-Vergabe-von-Renovierungsauftrag-Korruption-__f68643.html

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