Geplante Dachsanierung der Häuser B, C und D
Seit 18. Mai bzw. 22. Mai finden sich unter den Hausanhängen die Deckblätter der dementsprechenden Angebote. Die vollständigen Angebote der 5 Firmen aus Klagenfurt, St. Veit, Feldkirchen, Graz und Judenburg können in der Wohnung C/66 eingesehen werden oder als PDF bei der Hausverwaltung oder den Hausmeistern angefordert werden. Wie nicht anders zu erwarten, ist selbstverständlich die Klagenfurter Firma, die bereits das Dach des Hauses A saniert hat, der Bestbieter und wird wohl den Zuschlag erhalten.
Da die Dächer der drei Häuser dem A-Dach entsprechend saniert werden sollen, erübrigt sich jegliche Diskussion bezüglich Wärmedämmung oder Abdichtung. Daher im Folgenden nur folgende Fakten:
derzeitige Ausführung (gemäß Verkaufsprospekt GESFÖ ~ 1980):
Über letzter Geschoßdecke wird auf Gefällsbeton eine Dampfsperre, Dampfdruckausgleichsschicht, Wärmedämmung mit zweimal 3,5 cm beschichteten Roofingplatten sowie drei Lagen Bitumen-Dichtungsbahnen mit Rundkieselabdeckung aufgebracht.
Sanierung gemäß Angebot:
Reinigung der Dampfsperre
Dampfsperrbahn mit Glasvlieseinlage und Aluminium-Kombiträger sowie beidseitiger Elastomerbitumenbeschichtung
Ausgleichslage mit Polypropylenvlies
Wärmedämmplatten aus Styropor, Stärke 100 mm, 2lagig stoßversetzt
Kunststoffdichtungsbahn (Dicke 1,8 mm) mit Einlage aus Glasvlies auf Basis von Polyolefin-Kunststoffen
Auffallend ist, dass die „Baueternitplatten“ der Kaminkopfverkleidungen demontiert und wieder angebracht werden, was eigentlich ein verbotenes Wiederinverkehrbringen von Asbest darstellt! (siehe Asbestzement-Leitfaden, Seite 10 – https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/Leitfaden-Umgang-mit-Asbestzement-2014.pdf)
„Auffallend ist, dass die „Baueternitplatten“ der Kaminkopfverkleidungen demontiert und wieder angebracht werden, was eigentlich ein verbotenes Wiederinverkehrbringen von Asbest darstellt!“
Also ich würde die ausführende Firma anschreiben und sonst einfach ANZEIGE……
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