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Grazer Streumittelverordnung

Was ist erlaubt?

Zur Bekämpfung von Eis- und Schneeglätte ist ab 1. Februar 2005 nur mehr die Verwendung von abriebfestem Basaltsplitt mit einer Körnung von 2 bis 8 mm und von Auftaumitteln mit weniger als 1% Natriumchlorid (dem klassischen Streusalz) erlaubt.

Das Ausbringen von Feuchtsalzen ist für AnwenderInnen, die ein Streugerät besitzen, welches dem Stand der Technik entspricht und eine genaue Dosierung der Streumenge (Gramm pro m2) und Streubreite ermöglicht, erlaubt. Dies wird für KleinanwenderInnen wie z.B. Gehsteigstreuungen durch Hausverwaltungen nicht zutreffen.

Was ist verboten?

Die Verwendung von Auftausalzen mit mehr als 1% Natriumchlorid und allen übrigen abstumpfenden Streumitteln (= alle natürlich vorkommenden, wasserunlöslichen Mittel wie Splitt, künstliche Mittel wie Tone, Verbrennungsrückstände wie Schlacke oder Asche) sowie alle Mischungen von Auftau- und abstumpfenden Streumitteln.

Wo gilt die Streumittelverordnung?

Auf allen im Stadtgebiet gelegenen Verkehrsflächen, die für Fahrzeuge oder Fußgänger bestimmt sind, wie Straßen, Gehsteige, Zufahrten, Abstellplätze usw.

Ausnahmen:

„Straßen, die von öffentlichen Verkehrsmitteln benutzt werden, Autobahnen, Autobahnzubringer, Straßen, Fahrbahnen und Gehsteige mit besonderer Steigung und Gefährdung, Unter- und Überführungen, Fußgängerzonen, Haltestellenbereiche, Brücken und Rampen für Behindertenfahrzeuge, Stiegenanlagen.

„Bei extremen Witterungsverhältnissen, wenn der Bürgersmeister mittels Verlautbarung im Rundfunk oder durch andere geeignete Kundmachung ausnahmsweise Auftausalze für eine Dauer von höchstens 3 Tagen zulässt. Dabei darf die Salzmenge für jeden Streueinsatz und Quadratmeter der zu bestreuenden Fläche 15 Gramm Auftausalz trotzdem nicht übersteigen.

Bei Nichtbefolgung

… dieser Verordnung kann eine Geldstrafe bis zu 218,− Euro oder 2 Wochen Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden.

http://www.umweltservice.graz.at/infos/luft/Streumittelverordnung.pdf

Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten (ausgenommen unverbaute land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften) haben die Pflicht, Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen zu säubern und bei Schnee und Glatteis zu bestreuen. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m von Schnee zu säubern und zu bestreuen.

So handeln Sie richtig bei Schnee und Eis:

• Zuerst Schnee und Eis soweit möglich entfernen und dann streuen! 

• Verwenden Sie umweltfreundliche abstumpfende Streumittel! 

• Beim Streuen gilt der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich!

Der erste und wichtigste Schritt nach Schneefall ist die rasche mechanische Entfernung des Schnees. Es darf dabei weder Kanalgitter noch Rinnsal verlegt werden.

Besteht nach der Schneeräumung noch Rutschgefahr, ist Splitt zu streuen.  An gefährlichen Stellen wie Treppen oder steilen Rampen ist bei Glätte der Einsatz von Auftaumitteln sinnvoll, wenn Schneeräumung und Splittstreuung nicht ausreichen.

https://www.umweltzeichen.at/cms/de/home/idart_2345-content.html

Streusalz hilft effektiv gegen Eis und Schnee – doch für den Privatgebrauch ist die Nutzung in vielen Kommunen untersagt. Der Grund: Der Einsatz des Streumittels bringt viele Probleme mit sich. Umweltverbände weisen darauf hin, dass das Auftausalz Straßenbäume schädigt. Im Extremfall verdursten die Pflanzen durch das Salz – selbst bei ausreichendem Wasserangebot. Auch für Hunde stellt das Streumittel eine Gefahr dar. Das Salz kann bei den Vierbeinern schlecht heilende Entzündungen an den Pfoten verursachen. Das Auftausalz greift außerdem Autokarosserien an – vor allem, wenn salziger Schnee lange am Blech haftet. Auch Brückenpfeiler werden von der salzigen Gischt angefressen. Trotz dieser Nachteile behalten sich die meisten Kommunen das Recht vor, Streusalz zu nutzen, um Straßen und Kreuzungen unfallfrei zu halten. Privatpersonen müssen auf salzfreie Alternativen wie Granulate, Split, Sand, Kies und Asche zurückgreifen. Ihr Vorteil: Man kann sie zusammenfegen und im nächsten Winter wieder verwenden.

https://www.stern.de/panorama/wetter/streusalz–gefahr-fuer-auto–hund-und-umwelt-7778398.html

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