Kostenreduzierung bei Fernwärme durch eine Anschlusswertoptimierung
Typischerweise teilen sich Fernwärmekosten zu je 50 % in Energie- und Bereitstellungskosten auf. Energiepreisverhandlungen bei Fernwärme sind meist nicht möglich. Eine Kostenersparnis führt nur über die Anschlusswertoptimierung.
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Üblicherweise wird der Anschlusswert auf normierten Rechenwerten festgelegt (diese enthalten bereits Sicherheiten). Bei der Ausführung wird dann meist die nächstgrößere Baugröße (Angstzuschlag) realisiert. Alles unter dem Motto: „Mehr ist sicherer, damit wir ja nicht frieren“.
Zu hohe Anschlussleistungen führen zu erheblichen, unnötigen Betriebskosten, welche der Betreiber über Jahre zu bezahlen hat.
Durch eine Anschlusswertreduktion spart der Betreiber laufende Betriebskosten. Der Fernwärmebetreiber kann Wärme an zusätzliche Abnehmer verkaufen. Er kann sein Netz besser auslasten.
Kosteneinsparung: Praxisbeispiele
Generationenhaus mit stationärer Pflege 1020 Wien:
O Anschlussleistungsreduktion 2013 um 51 %. Jährliche Kostenersparnis 11.500 Euro/a.
Seniorenpflegheim (spitalähnliches Nutzungsprofil) 1023 Wien:
O Anschlussleistungsreduktion 2015 um 25 %. Jährliche Kostenersparnis 23.000 Euro/a.
https://hlk.co.at/a/wie-man-kosten-bei-fernwaermeanschluessen-reduzieren-kann
Der Verrechnungsanschlusswert errechnet sich aus der Norm-Heizlast für eine Gebäudeeinheit gemäß ÖNORM EN 12831 und ist dem WVU schriftlich bekanntzugeben (Vordruck Energie Graz).
Es hat sich gezeigt, dass Heizungen nach EN 12831 zu groß ausgelegt werden. Deswegen wurde am 1. Juli 2008 eine Neuausgabe des nationalen Beiblattes veröffentlicht, welche die Ergebnisse auf die Werte der alten DIN 4701 absenkt. Wenn kein nationaler Anhang zu dieser Norm verfügbar ist, können die Werte dem Anhang D der EN 12831 entnommen werden.
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Statistische Heizlastermittlung nach Jagnow/Wolff…
Heizlastermittlung nach Weiersmüller…
Folgen falscher Heizlastermittlung
Untersuchungen nach Wolff/Jagnow in Deutschland ergaben, dass die Heizkessel 1,8 mal größer dimensioniert wurden als notwendig. Neben höheren Anschaffungskosten hat dies erhebliche Effizienzeinbußen und damit höhere Kosten im Betrieb zur Folge. Zu nennen sind u.a:
▪ die Umwälzpumpen sind zu groß und verbrauchen zu viel Energie.
▪ moderne Brennwertkessel werden nicht im optimalen Arbeitspunkt gefahren.
▪ von Energieversorgungsunternehmen wird oft ein Grundpreis berechnet, der sich nach der Heizlast oder nach der Leistung des Wärmeerzeugers bemisst. Bei falscher Heizlastangabe oder falscher Dimensionierung zahlt der Nutzer für die nicht benötigte Leistung.
Im Gegensatz zu einer Wärmeschutzberechnung nach DIN 4108 bzw. DIN 4701 werden bei der Heizlastberechnung solare und interne Gewinne nicht berücksichtigt. Es wird also der „worst case“ angenommen. Insbesondere bei hochwärmegedämmten Gebäuden im Niedrigenergie- oder Passivhausstandard, deren aktivierte Speichermasse sich zusätzlich dämpfend auf Temperaturschwankungen auswirkt, führt eine Dimensionierung der Heizlast nach EN 12831 oft zu überdimensionierter und unausgelasteter Heiztechnik.
Wenn eine Wohnanlage zustimmt, dass eine unabhängige, noch einwandfrei funktionierende Heizung, entfernt wird und stattdessen sich in die Abhängigkeit 1 Anbieters begibt der die Stube aus der Ferne zu wärmen versucht, denkt sicherlich nicht zukunftsorientiert und mein Mitleid für die „Brenner“ hält sich in Grenzen!! Zum Glück bin ich im Winter nicht gezwungen, meine zeitweise 18° „Wohnung“ zu bewohnen, kann in ein Haus ziehen wo ich bestimme wie warm es ist und für 200m² weniger an Heizkosten ausgebe als für 80m² 🙂 Fakt ist: In der Wohnanlage Ulmgasse sind die Probleme zu 90% selbst gemacht, egal was es auch betrifft…..
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