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Eigentümerliste

Ich möchte einen Beschluss zur Abberufung der Hausverwaltung einbringen. Dafür brauche ich Namen und Adressen aller Miteigentümer. Die Hausverwaltung verweigert die Herausgabe und beruft sich auf Datenschutz. Ist das rechtens? Wie kann ich vorgehen?

Es gehört (nach § 20 Abs 1 WEG) zu den Verpflichtungen eines Hausverwalters, die ihm bekannten Zustellanschriften der übrigen Wohnungseigentümer auf Verlangen eines Einzelnen zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn der Verwalter durch entgegengesetzte Weisungen von Miteigentümern in einen Interessenkonflikt gerät. Er ist daher nicht zur Herausgabe verpflichtet, wenn er sich auf eine konkrete Weisung des betreffenden Eigentümers berufen kann, dass dieser mit einer Weitergabe seiner Angaben nicht einverstanden ist. Sollte das der Fall sein, müsste Ihnen das der Verwalter jedoch mitteilen. Die Herausgabe der Daten gegenüber dem Verwalter kann dann auch nicht gerichtlich erzwungen werden. Zusammengefasst gilt: Bei kollidierenden Interessen einzelner Eigentümer verletzt der Verwalter ohne entsprechende Weisung der Mehrheit keine Pflichten. Er kann daher auch in einem Gerichtsverfahren nicht zur Erfüllung dieser verhalten werden. Es ist aber denkbar, dass Sie Ihr Recht auf Einberufung einer Eigentümerversammlung auf andere Weise durchsetzen. Etwa indem Sie den Verwalter ersuchen, Ladungen bzw. Beschlüsse an die anderen Eigentümer weiterzuleiten. Ansonsten bleibt in praktischer Hinsicht nur der mühsame Weg, die einzelnen Wohnungen/ Objekte vor Ort „abzuklappern“.

http://kurier.at/immo/service/wie-berechne-ich-die-miete-richtig/183.526.847

 

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