Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter
Die Streitbereitschaft nimmt zu und die Haftung des Verwalters wird immer weiter verschärft. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gewinnt deshalb zunehmend an Bedeutung.
Diese gesetzliche Pflichtversicherung deckt unter anderem folgende Berufsrisiken ab:
O Beratungsfehler. Abrechnungsfehler, Versäumnis von Fristen z. B. Präklusion
O Mehrkosten, die dem Endkunden nicht angelastet werden können
O unabsichtliches Vergessen z. B. Winterdienst
http://media.immowebinar.at/powerpoint/immowebinar_4.pdf
In Deutschland gibt es häufig auch einen gewählten Beirat der Eigentümer. … Viele Fehler, die dem Verwalter vorgeworfen werden können, können auch einem Beirat vorgeworfen werden, wenn er im Auftrag der Eigentümergemeinschaft tätig ist. …
Für diesen Schaden haftet der Verwaltungsbeirat, sofern im WEG-Vertrag kein Haftungsausschluss oder eine andere Regelung für fehlerhaftes Verhalten vereinbart ist. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die für den Fehler des Beirats einspringt und die Kosten übernimmt, ist sinnvoll.
https://www.test.de/Eigentuemergemeinschaft-Bei-Fehlern-versichert-4320680-0/
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