„Da müssen Sie Ihre Hausverwaltung fragen!“
[A]uch die Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft – etwa ein Bankinstitut oder ein Professionist – [sind] gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer über den Inhalt eines mit der Eigentümergemeinschaft (vertreten durch den Verwalter) geschlossenen Vertrags auskunftspflichtig.
Das finde ich super!!!
Unlängst habe ich mich bei der Wien Energie wegen unserer Gasrechnung erkundigt, (die wir bei den Rechnungen zur Jahresabrechnung nicht hatten und die ich von unserer Hausverwaltung auch nach Aufforderung nicht bekommen habe) jedoch keine Auskunft erhalten. Mit dem Hinweis, dass ich nicht der Vertragspartner der Wien Energie bin, sondern die Hausverwaltung. Und das, obwohl ich gesagt habe, dass ich einer der Eigentümer bin und, dass ich auch eine Kopie des Grundbuchs beilegen kann.
Was kann ich als Eigentümer in so einem Fall machen?
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Die HV nochmals zur sofortigen Belegvorlage gem. § 34 WEG 2002 auffordern und mit dem Rechtsanwalt drohen. Sollte diese nicht reagieren, durch einen Anwalt ein „Brieflein“ schreiben lassen. Ideal wäre daher halt eine Rechtsschutzversicherung.
Zweite Variante: Diesen Link der Wiener Rechtsanwälte der Energie Wien vorlegen. Diese wird dann sicher ihre Rechtsabteilung damit betrauen. Wäre selbst neugierig, was dabei rauskommt.
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