Blitzschutz von SAT-Anlagen
Außenantennen können durch Blitzschlag nicht nur schuld an Geräte- und Gebäudeschäden sein, sie können auch Personenschaden, ja sogar den Tod verschulden.
Das Europäische Normeninstitut CENELEC in Brüssel hat eine Sicherheitsvorschrift geschaffen, die durch das Österreichische Elektrotechnikgesetz rechtskräftig ist. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, ob Hersteller oder Konsument, wird mit einer Strafe bis zu EUR 25.500,- bedroht.
Nach dieser Vorschrift (ÖVE EN 50083) ist jede Außenantenne, sofern sie nicht mindestens 2 m von der Dachkante entfernt ist und höchstens 1,5 m vom Gebäude herausragt, vorschriftsmäßig zu erden.
Der metallische Mast oder der Parabolspiegel mit Verankerung sind entweder an eine bestehende Blitzschutzanlage anzuschließen, oder mit einem Erdsystem zu verbinden.
Wieder eine neue Vorschrift mit nicht unerheblicher Strafzahlung im schlimmsten Fall. Vielleicht sollte ich mir für meine Sat Anlage einen Installateur suchen, der das kontrolliert und abnimmt. In 1210 Wien wird es ja einige geben. Dann ist das ganze ordentlich geprüft, bis zur nächsten Vorschrift.
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