Betriebskosten: Abfertigungsrückstellung
Das alte Abfertigungsrecht gilt weiterhin für jene Arbeitnehmer/-innen, deren Beschäftigungsverhältnis bereits vor dem 1. Jänner 2003 bestanden hat.
Höhe des Abfertigungsanspruches:
ab 3 Dienstjahren
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2 Entgelte
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ab 5 Dienstjahren
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3 Entgelte
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ab 10 Dienstjahren
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4 Entgelte
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ab 15 Dienstjahren
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6 Entgelte
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ab 20 Dienstjahren
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9 Entgelte
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ab 25 Dienstjahren
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12 Entgelte
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Monatsentgelt = Jener Verdienst (Gehalt, Lohn, Zulagen,…), der sich aus den regelmäßig im Monat wiederkehrenden Bezügen zuzüglich des aliquoten Anteils an Urlaubs- und Weihnachtsgeld ergibt.
Mit dem neuen Abfertigungsrecht haben alle Arbeitnehmer, die ab 1. Jänner 2003 in ein neues Dienstverhältnis eingetreten sind, Anspruch auf die Abfertigung neu.
Die Abfertigung neu lagert die Abfertigung in Abfertigungskassen (= Betriebliche Vorsorgekassen) aus. Ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses muss der/die Arbeitgeber/-in monatlich 1,53 % des Bruttoentgelts (auch von Urlaubs- und Weihnachtsgeld) mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse zahlen.
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/abfertigung/Abfertigung_neu.html
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