Abfertigung, Abfertigungsrückstellung: Wenn erst zwei Drittel angespart wurden, wenn der Hausbesorger in Pension geht… 🤔
… dann ist wohl eine Sonderzahlung durch die Eigentümer/innen erforderlich…
Die Höhe des Abfertigungsanspruches gemäß altem Abfertigungsrecht beträgt nach 25 Dienstjahren: ein Jahresbezug (= 14 Bruttolöhne)!
Ich bin Mieter einer Genossenschaftswohnung. Vor Kurzem ist die Hausbesorgerin nach 35 Dienstjahren in Pension gegangen. Es wurde kein Geld für die Abfertigung zurückgelegt. Der Betrag soll mit der nächsten Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter aufgeteilt werden. Darf das sein?
Die Abfertigung des Hausbesorgers stellt einen Teil der Betriebskosten dar, die den Mietern überwälzt werden dürfen. Seit dem 1.1.2000 wurde die Möglichkeit einer Rückstellung für die künftige Abfertigung eingeführt, um die Mieter im Falle des Ausscheidens des Hausbesorgers nicht übermäßig zu belasten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen durch den Vermieter besteht nicht.
https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/muessen-mieter-die-abertigung-bezahlen/131.620.172
Abfertigungen, die weniger als drei Monatsentgelte betragen, werden in einer Zahlung fällig. Wenn die Abfertigung mehr als drei Monatsentgelte beträgt, können diese nach Zahlung der ersten drei Monatsentgelte ab dem vierten Monat monatlich gezahlt werden.
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hat der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis wegen Pensionsantritt selbst gekündigt, kann die Abfertigung auch in Monatsraten von je einem halben Monatsentgelt gezahlt werden, ohne dass eine sofortige und zusammenhängende Zahlung der ersten drei Monatsentgelte erforderlich ist.
https://www.finanzonline.or.at/arbeit/abfertigung-alt/
siehe § 23 und 23 a Angestelltengesetz!
Die Hausverwaltung Gombocz in Graz hat dies lobenswerterweise und vorausschauend, gemacht, leider wurde diese vor einigen Jahren gekündigt, bin überzeugt, mit der HV Gombocz würde es dieses Problem nicht geben!!
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Bin überzeugt, der Hausmeister hat ein Herz und wird den armen Pensionisten sowie denjenigen, welche nicht so auf die Butterseite gefallen sind, nicht durch eine geschmalzene Rechnung an sie ihnen diese Butter wegnehmen. Gerade mit den Pensionisten hat er sich gut verstanden und diese haben ihn sehr unterstützt. So bin ich sicher, dass er ein Herz hat und mit dem Geld zufrieden ist, was in der Kassa ist. Bin überzeugt, von den weniger Bemittelten, den Pensionisten und vom Rest der Zahler, bekommt er ein schönes „Vergelt’s Gott“ . Aber wäre nicht der Verwalter dazu verpflichtet für solche Fälle vorzusorgen?
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