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Immissionen von Pflanzen/Bäumen

Grundsätzlich muss ein pflanzlicher Überhang des Nachbarn nicht geduldet werden. Dem betroffenen Grundstückseigentümer steht das Recht zu, die überwuchernden Pflanzen an der Grundgrenze abzuschneiden. Die damit verbundenen Kosten muss er aber leider selbst übernehmen. Will man sich damit nicht begnügen, kommt eine sogenannte Eigentumsfreiheitsklage in Frage; das heißt, der betroffene Eigentümer kann mit Unterlassungsklage gegen den Nachbarn vorgehen und diesen gerichtlich zwingen, künftig derartige Störungen durch übermäßigen Pflanzenwuchs zu unterlassen. Eine vom Nachbarn herüberwuchernde Kletterpflanze gilt nach der Rechtsprechung immer als unzulässiger Übergriff.

https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/darf-ich-meine-zwei-wohnungen-zusammenlegen/400051058

Ein Kommentar zu Immissionen von Pflanzen/Bäumen

  1. ….es ist wohl die Aufgabe einer Hausverwaltung oder der sogenannten 2 „Hausmeister“ darauf zu achten, dass die Wohnanlage in jeder Beziehung nicht „verwildert“. Beim Hausverwalter OGRIS kann man ja noch Nachsicht üben, eine Hausverwaltung, welche gerade 10% der Kosten der 2 „Hausmeister“ bekommt, wird sich keine Haxen ausreißen.

    Jedoch die beiden Goldjungen könnten sich wenigstens ins Zeug legen……

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