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Vorausschau gem. § 20 WEG 2002

§ 20 WEG 2002 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

(2) Der Verwalter hat den Wohnungseigentümern bis spätestens zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode auf die in § 24 Abs. 5 beschriebene Weise eine Vorausschau zur Kenntnis zu bringen, in der die in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten und die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten, die dafür erforderlichen Beiträge zur Rücklage sowie die sonst vorhersehbaren Aufwendungen, vor allem die Bewirtschaftungskosten, und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen bekannt zu geben sind.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_19940222_OGH0002_0050OB00072_9300000_000

Der Zweck der Vorausschau ist, die Wohnungseigentümer über die zu erwartenden Aufwendungen des nächsten Jahres zu informieren – vor allem wie es um die Erhaltung des Gebäudes, aber auch um die Betriebskosten steht. Sie soll damit auch eine Entscheidungshilfe für eventuelle Beschlüsse aller Wohnungseigentümer sein. Die Vorausschau ist im Hauses so anzubringen, dass sie für alle Wohnungseigentümer deutlich sichtbar ist – bei mehreren Häusern oder mehreren Stiegenhäusern entsprechend öfter. Auch muss die Vorausschau an das Wohnungseigentumsobjekt oder an eine andere bekanntgegebene inländische Zustellanschrift zugesendet werden.

Klar und übersichtlich

Die Vorausschau muss klar und übersichtlich gestaltet sein. Generell muss ein durchschnittlicher Wohnungseigentümer in der Lage sein, sich einen Überblick über Art und Umfang der im kommenden Jahr voraussichtlich anfallenden Bewirtschaftungskosten zu verschaffen. Inwieweit eine Vorausschau den Verwalter bei seinen Arbeiten im nächsten Jahr bindet, wird im Wohnungseigentumsgesetz nicht eindeutig beantwortet. Klar ist, dass eine unwidersprochen gebliebene Vorausschau noch nicht automatisch die Zustimmung der Eigentümer bedeutet.

http://www.vn.at/immo/2017/01/12/die-pflichten-eines-verwalters.vn

In diesem Zusammenhang sind die erwarteten Einnahmen ebenfalls darzustellen und kann sich von einer möglichen Differenz die Rücklagenhöhe für das nächste Jahr ergeben.

https://www.weka.at/wohnrecht/News/Abrechnung-von-Aufwendungen-insbesondere-Reparaturen

Eigentum Immobilienverwaltungs GmbH, 1100 Wien:

„Für die verwalteten Liegenschaften wird in den Monaten November bzw. Dezember die Vorausschau auf vorhersehbare Aufwendung des Folgejahres erstellt und bekannt gegeben. In dieser Vorausschau finden neben der Information über den aktuellen Stand der Rücklage auch die Ergebnisse der internen Kostenkalkulation Berücksichtigung. Ausserdem werden die Wohnungseigentümer über geplante Instandhaltungsmaßnahmen informiert.“

http://www.eiv.at/index.php/verwaltung

Hausverwaltung Cizek, 1210 Wien:

„Die Verwaltung eines Hauses ohne Planung (und Vorausschau) ist wie autofahren mit einem Auto ohne Reifen.

Ein Haus ist sensibel wie der menschliche Körper. Die schlechte oder auch keine Wundversorgung am menschlichen Körper wird eine Vergrößerung oder zumindest eine Verschlechterung des Zustandes dieses Menschen hervorrufen. Und so ist es auch bei einem Haus.“

http://www.cw-immobilien.com/1794967.htm

Beispiel für einen WEG-Wirtschaftsplan:

http://www.gfad.de/index.php?id=wirtschaftsplan

4 Kommentare zu Vorausschau gem. § 20 WEG 2002

  1. Aschenbrenner // 15. Januar 2018 um 15:53 // Antworten

    Hat die Hausverwaltung Ogris schon jemals, eine nach dem Gesetz richtige, Vorschau geliefert?

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    • Wohl eher nicht… 😉 So wurde in der „Vorausschau 2018“ für die Garagenanlage zum Beispiel wiederum der Winterdienst der Firma Attensam angeführt, obwohl dafür bereits im Dezember 2016 der Hausbetreuer der Wohnanlage dafür engagiert und bei der Kärntner (!) Gebietskrankenkasse angemeldet worden ist…😂

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    • Vielleicht wollen die Eigentümer/innen eine derart nichts aussagende Vorausschau? Wichtig ist nur, dass nichts teurer wird… also kann nichts saniert werden… denn auf das überbezahlte Personal will man ja nicht verzichten…

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  2. So ein denken ist aber wie ein Zahn mit Karies, um so länger man wartet um so mehr weh tut es ……

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