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Airbnb: Urlaubswohnung gesucht?

Ich möchte meine Eigentumswohnung auf Airbnb wochen- oder tageweise zur Nutzung anbieten. Brauche ich dafür die Zustimmung aller Eigentümer? Kann eine fehlende Unterschrift notfalls durch das Gericht ersetzt werden?

Barbara Walzl-Sirk (Mieterschutzverband): In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Wohnungseigentumsvertrag zu überprüfen. Dort finden Sie, zu welchem Zweck das Objekt gewidmet ist – ob  zu Wohnzwecken, zu Ferienzwecken oder als Geschäftsraum. Laut Oberstem Gerichtshof darf eine Wohnung, die zu Wohnzwecken dient, nicht für touristische Nutzungen vermietet werden – es sei denn, sie wurde vorher umgewidmet. Für eine Umwidmung braucht man die Einwilligung aller anderen Wohnungseigentümer. Eine fehlende Zustimmung der anderen kann eventuell durch einen Antrag an das Bezirksgericht durch den Außerstreitrichter ersetzt werden. Der Richter wird zu prüfen haben, ob mit der Umwidmung schutzwürdige Interessen der übrigen Wohnungseigentümer verletzt werden oder ob diese Änderung eine Gefahr für die Sicherheit von Personen, des Hauses oder von anderen Sachen zur Folge hat.

https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/darf-ich-meine-wohnung-zeitweise-ueber-airbnb-vermieten/236.026.321

 

In der Stadt Salzburg laufen derzeit rund 20 Verfahren gegen Wohnungsinhaber, die ihre Wohnung über Onlineplattformen wie zum Beispiel Airbnb illegal an Touristen vermieten. Die Regeln dafür würden oft missachtet, sagt der Magistrat.

Denn nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz ist eine touristische Nutzung von Wohnungen in Häusern mit mehr als fünf Wohnparteien verboten. Und diese Grenze soll in den nächsten Monaten noch weiter gesenkt werden: Dann soll das Vermieten in Häusern mit mehr als drei Wohnparteien verboten werden. Zudem müssen in Mehrparteienhäusern alle anderen Wohnungseigentümer der touristischen Nutzung zustimmen.

Außerdem muss ein Vermieter pro Nacht und Person 1,50 Euro Ortstaxe an die Stadt Salzburg entrichten –

Nach dem Raumordnungsgesetz drohen bei illegaler Vermietung bis zu 25.000 Euro Verwaltungsstrafe.

Der Magistrat kontrolliert von sich aus Zimmerangebote auf den Onlineplattformen und bekommt auch Tipps von Nachbarn, die die touristische Vermietung stört. Den Nachweis zu führen, sei aber oft aufwendig, sagt Holzmannhofer: Denn Airbnb & Co. geben keine Daten über die Vermieter an die Behörden heraus. Deshalb müssten Magistratsbeamte bei einem Verdacht gleich mehrmals kontrollieren, um eine touristische Nutzung nachweisen zu können.

http://salzburg.orf.at/news/stories/2817956/

Ein Kommentar zu Airbnb: Urlaubswohnung gesucht?

  1. Was sagt das? Eine Eigentumswohnung hat den falsch Namen – EIGENTUM sagt normalerweise das ich damit machen kann was ich will!!! Also, ICH würde mir so etwas NIE zulegen, nur Pflichten aber keine Rechte! Bin froh das ich ein Haus habe, da hat mich noch keiner etwas vorgeschrieben!!! Ich weis genau wofür mein Geld verwendet wird UND das schönste, ich brauche keine Hausverwaltung durchfüttern und mich b…. lassen!!

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